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presserecht.de Mon, 29 Apr 2024 04:01:27 Joomla! 1.5 de-de Hendrik Sittig / Darija Fabijanić: Russische Dominanz setzt sich im moldauischen Medienmarkt durch http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=136033 Hendrik Sittig, Darija Fabijanić, Sofia

Russische Dominanz setzt sich im moldauischen Medienmarkt durch

Durch die sowjetische Vergangenheit der Republik Moldau ist der russische Einfluss auf das Land nach wie vor groß. Das Land ist regelrecht gespalten zwischen einer europäischen Annäherung und einem Russland-Kurs. Nachdem die Regierung aus dem pro-europäischen Bündnis ACUM unter Maia Sandu und der russlandnahen Partei der Sozialisten (PSRM) des Präsidenten Igor Dodon im November 2019 gescheitert ist, kann man eine fortschreitende Machtausweitung russlandnaher Kräfte unter der Führung Dodons erkennen. Davon ist auch der Medienmarkt betroffen, der bereits unter der langjährigen Regierung der Demokratischen Partei und ihres Vorsitzenden, dem Oligarchen Wladimir Plahotniuc, eine enorme staatsnahe Konzentration erfahren musste
 
Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Autoren; zuerst veröffentlicht als KAS Länderbericht Medienprogramm Südosteuropa März 2020).
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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:40
Hendrik Sittig: Um Qualitätsjournalismus zu haben, muss man ihn wollen - Interview zur Mediensituation in Bulgarien http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=135733
Mediensituation in Bulgarien
 
Hendrik Sittig: „Um Qualitätsjournalismus zu haben, muss man ihn wollen“
  März 2020
Der Leiter des KAS-Medienprogramms Südosteuropa, Hendrik Sittig, sprach im Interview mit dem bulgarischen Nachrichtenportal "Mediapool" über die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Pressefreiheit, die Rolle der Politik dabei und die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie.
  Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Autoren).

 

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:40
Hendrik Sittig / Darija Fabijanić: Große Mehrheit in Südosteuropa: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig für die Demokratie http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=134733 Hendrik Sittig / Darija Fabijanić, Sofia

Große Mehrheit in Südosteuropa:
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig für die Demokratie

Meinungsumfrage des KAS-Medienprogramms Südosteuropa zum Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in zehn südosteuropäischen Ländern

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind auch in Südosteuropa wichtige Bestandteile der Medienlandschaft. Ihre Existenz ist per Gesetz in allen Ländern festgeschrieben. Sie sollen der gesamten Gesellschaft dienen – in dem sie informieren, aufklären, beraten wie auch unterhalten. Sie dürfen keine Partei, Organisation oder eine andere Art von Gruppierung einseitig unterstützen. Doch in der Realität sieht dies meist anders aus. Immer wieder gibt es Kritik, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein Sprachrohr der Regierungen. In diesem Jahr kam es daher mehrfach zu Protesten gegen politische Einflussnahme auf die Berichterstattung und die Strukturen der Sender. Im Frühjahr waren die Rundfunkanstalten in Serbien, Montenegro und Kroatien in der Kritik, im Herbst folgten Demonstrationen gegen die Führung des Bulgarischen Nationalradios.
Das Medienprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat in den vergangenen Monaten einen verstärkten Blick auf die aktuelle Situation und Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Südosteuropa geworfen. In der nun vorliegenden repräsentativen Meinungsumfrage sind mehr als 10.000 Menschen in allen zehn Ländern, die das Medienprogramm beobachtet, befragt worden. Wie wichtig finden die Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Demokratie? Wie hoch ist das Vertrauen in ihn? Wie soll er finanziert werden und welche Inhalte sollte er anbieten? Und wie steht es um die politische Unabhängigkeit?
Die Umfrage ist Teil der KAS-Publikation „A Pillar of Democracy on Shaky Ground – Public Service Media in South East Europe”. Darin werden die wichtigsten Informationen über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Südosteuropas zusammengefasst. Medienexperten aus den jeweiligen Ländern schreiben über Geschichte, rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung, Organisationsstrukturen, usw. Erstmals ist damit ein Überblick über die öffentlich-rechtlichen Sender in den zehn Ländern entstanden. Das Medienprogramm möchte damit einen Impuls für Diskussionen über mögliche Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Südosteuropa geben.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Autoren; zuerst veröffentlicht als KAS Länderbericht Medienprogramm Südosteuropa Oktober 2019).

Siehe hierzu auch die Empfehlungen des 15. Workshops der Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe und des Medienprogramms Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung | See the recommodations of the 15th workshop of the Art. 10 ECHR Task Force together with the Media Programme South East Europe of the Konra-dAdenauer-Foundation.

 

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:39
RA Prof. Dr. Johannes Weberling: Leben mit der DSGVO - Die Arbeit der Redaktionen wird durch die DSGVO nicht beeinträchtigt http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=134533 Medienpolitik.net

10. Oktober 2019 RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin / Frankfurt (Oder)

Leben mit der DSGVO

Die Arbeit der Redaktionen wird durch die DSGVO nicht beeinträchtigt

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar und enthält keine medienspezifischen Regelungen. Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO verpflichten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lediglich, durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken in Einklang zu bringen (sog. Medienprivileg). Das ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in Deutschland zwar die den nationalen Gesetzgebern im Rahmen der Grundsätze der DSGVO von der DSGVO eingeräumten Spielräume. Mangels Regelungskompetenz des Bundes beinhaltet es aber keine medienspezifischen Regelungen. Dagegen haben die Länder die Vorgaben des Art. 85 DSGVO im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und in ihren Presse- bzw. Mediengesetzen sowie ihren Landesdatenschutzgesetzen mittlerweile vollständig umgesetzt. Diskutiert wird die Geltung der medienspezifischen Regelungen insbesondere für freie Mitarbeiter, Blogger und Bürgerjournalisten, die uneingeschränkte Weitergeltung des KUG sowie die Aufbewahrung von Beiträgen in Online-Archiven.

(Mehr? Hier geht es zum vollständigen Beitrag auf medienpolitik.net)

Der Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung aus Trends 1/2020 des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen. Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen sind den Beiträgen von Weberling/Bergann in der AfP 2018, 205 -211, und der AfP 2019, 293 – 298, zu entnehmen.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:39
Hendrik Sittig / Darija Fabijanić: Unabhängigkeit des nationalen bulgarischen Radios (BNR) in Gefahr? http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=134433 Hendrik Sittig / Darija Fabijanić, Sofia

Unabhängigkeit des nationalen bulgarischen Radios (BNR) in Gefahr?

Die vorübergehende Suspendierung einer Moderatorin, ein fünfstündiger Sendestopp und die Frage, wer hier wo und warum an welchen Fäden zieht

Es ist die schwerste Krise in der bulgarischen Medienlandschaft seit langem. Seit einigen Tagen kommt das Bulgarische Nationalradio nicht aus den Schlagzeilen. Die zeitweilige Versetzung einer langjährigen Moderatorin zeigt den politischen Einfluss auf die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bulgarien. Der Protest der Kollegen und Hörer zeugt jedoch vom Bewusstsein, sich dagegen wehren zu können.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Autoren; zuerst veröffentlicht als KAS Länderbericht Medienprogramm Südosteuropa September 2019).]]>
Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:39
Christian Spahr: Vom Geheimwissen zum Allgemeingut - Das Recht auf Information in Serbien und Bulgarien http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=115133 Christian Spahr, Sofia

Vom Geheimwissen zum Allgemeingut

Das Recht auf Information in Serbien und Bulgarien

In den postkommunistischen Staaten, in denen sich demokratische Standards erst etablieren mußten, haben die Informationsfreiheitsgesetze eine besondere Bedeutung. Zwischen 1995 und 2005 haben viele mittel- und osteuropäische Länder, darunter Serbien und Bulgarien, Informationsfreiheitsgesetze eingeführt. In der Region gibt es heute eine größere Zahl solcher Gesetze als in den westlichen Industrieländern.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung des Autors; zuerst veröffentlicht in KAS Auslandsinformationen 4/2014, S. 8 - 23).]]>
Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:34
Maria Windhager/Lukas Gahleitner: Redaktionsgeheimnis 2.0 - Sind Userdaten von § 31 MedienG geschützt? http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=111633 Maria Windhager/Lukas Gahleitner, Wien

Redaktionsgeheimnis 2.0 - Sind Userdaten von § 31 MedienG geschützt?

Trotz der wachsenden Bedeutung von Foren als Teil des Informationsangebots von Online-Zeitungen für den Meinungsaustausch generell und die Qualität der Onlineangebote selbst herrschte bislang Unsicherheit darüber, wie Online-Postings medienrechtlich einzuordnen sind.
Die in Medien und Recht (MR) Heft 2/2013 veröffentlichte Entscheidung des OLG Wien vom 26.02.2013 ist von weitreichender Bedeutung, weil damit eine erste Entscheidung zur Frage, ob Poster in Online-Foren Leserbriefschreibern gleichgesetzt werden und Medieninhaber von Online-Medien die Auskunft über Userdaten unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis verweigern können, vorliegt.
Parallel dazu wird auch in Deutschland die Frage der Einordnung der Online-Postings im Hinblick auf das Redaktionsgeheimnis kontrovers diskutiert, so daß ein
Rechtsvergleich lohnend ist.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Medien und Recht; zuerst veröffentlicht in Medien und Recht 3/2013, S. 107 - 110).

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:33
Christian Spahr: Schweigen und Skandalisierung - Der Umgang südosteuropäischer Medien mit der Vergangenheit http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=111133 Christian Spahr, Sofia

Schweigen und Skandalisierung

Der Umgang südosteuropäischer Medien mit der Vergangenheit

Die Bewältigung der politischen und der medialen Vergangenheit hängen eng miteinander zusammen, denn Massenmedien sind ein Schlüssel zum Bewußtseinswandel der Bevölkerung. Nur mit ihrer Unterstützung kann die Akzeptanz für einen politischen Neuaufbau und demokratische Strukturen geschaffen werden, aber auch für eine veränderte Wahrnehmung der Geschichte. In Südosteuropa zeigt das nicht nur der Blick auf die kommunistische Epoche, sondern auch der Umgang der Medien mit den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre. In beiden Fällen gibt es Nachholbedarf an hochwertiger Berichterstattung und kritischer Selbstreflexion der Medien.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung des Autors; zuerst veröffentlicht in KAS Auslandsinformationen 4/2013, S. 62 - 76).

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:33
Dr. Steffen Alisch: "Rückwärtsgewandte Position eines monotheistischen Geschichtsbildes" http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=105233 Dr. Steffen Alisch, Berlin:

"Rückwärtsgewandte Position eines monotheistischen Geschichtsbildes"

Die DDR und ihre Folgen im Brandenburger Landtag - Ein Erfahrungsbericht

Die Enquete-Kommission 5/1 des Brandenburger Landtags "Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg" beauftragte den Autor im Herbst 2010 mit der Erstellung eines Gutachtens zum Thema "Das DDR-Bild politischer Parteien und ausgewählter Verbände (DGB und IHK) in Brandenburg von 1989/90 bis 2010". Der Autor beschreibt in seinem im Heft 31/2012, S. 148 - 158, der Zeitschrift des Forschungsverbunds SED-Staat der Freien Universität Berlin (ZdF) veröffentlichten Beitrag das Echo und die Diskussion seines Gutachten insbesondere in der Enquete-Kommission 5/1 des Brandenburger Landtags. Die vom Autor gemachten Erfahrungen werfen ein erschreckendes Licht auf den Zustand der politischen Kultur im Land Brandenburg und verdienen deshalb eine breite Öffentlichkeit.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift des Forschungsverbunds SED-Staat an der Freien Universität Berlin).

Siehe hierzu auch das im gleichen Zusammenhang in Februar/März 2011 entstandene Gutachten der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:32
RA Prof. Dr. Johannes Weberling: Was ist eigentlich ein „Plagiat“? http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=96633 RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin / Frankfurt (Oder)

Was ist eigentlich ein „Plagiat“?

Der Begriff des „Plagiats“ geht auf die Antike zurück und wird im geltenden Urheberrechtsgesetz nicht verwendet. Plagiat ist nach allgemeiner Ansicht eine Urheberrechtsverletzung, bei der sich jemand fremde Urheberschaft bewußt anmaßt (vgl. Loewenheim, in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. § 23 UrhG, Rn. 28). Es handelt sich um den Vorwurf geistigen Diebstahls durch bewußte Aneignung fremden Geistesgutes (vgl. für viele Loewenheim, in: Loewenheim, Handbuch des Urheberrecht, 2. Auflage, § 8, Rn. 24 m.w.N.). Bei einem Plagiat kann einerseits eine Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte vorliegen (fehlende Quellenangabe etc.) oder aber die Verletzung von Verwertungsrechten.
Gegenstand des sog. Plagiats können ganze Werke oder auch Teile eines Werkes sein. Voraussetzung ist allerdings stets, daß ein eigenständiger Urheberrechtsschutz besteht. Die Übernahme schutzunfähiger Werkteile ist zulässig und stellt kein Plagiat dar (vgl. Loewenheim, a.a.O., § 8, Rn. 24). Die Grenze des Plagiats bildet die freie Benutzung (§ 24 UrhG), bei der jemand das geschützte Werk eines anderes Urhebers zwar für sein eigens Werkschaffen benutzt, diese Benutzung aber nicht in einer Umgestaltung oder Bearbeitung des fremden Werkes liegt, sondern das fremde Werk lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient. Die freie Benutzung ist grundsätzlich zulässig, sie stellt kein Plagiat dar und bedarf daher auch nicht der Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes (vgl. Loewenheim, a.a.O., § 8, Rn. 8 und 24 m.w.N.).
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Plagiats sind daher die Inanspruchnahme geschützten fremden Geistesgutes durch die bewußte Anmaßung der Urheberschaft.
 
1. Inanspruchnahme geschützten fremden Geistesguts
Es muß grundsätzlich um die Verwendung geschützten fremden Geistesgutes gehen. Gemeinfreie Werke, also auch Werke, die aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr dem Urheberrecht unterfallen, können beliebig als eigene Werkschöpfungen ausgegeben werden, ohne daß ein Plagiat vorliegt.
Das übernommene Werk muß dem urheberrechtlichen Schutz des § 2 UrhG unterfallen. Dies gilt auch für übernommene Werkteile. Es muß eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen, die eine gewisse Gestaltungshöhe aufweist und eine Form besitzt, die der Wahrnehmung durch die menschlichen Sinne zugänglich ist.
Die bloße Idee ist daher regelmäßig nicht Gegenstand urheberrechtlichen Schutzes. Abstrakte Gedanken und Ideen müssen im Interesse der Allgemeinheit frei bleiben und können nicht durch das Urheberrechtsgesetz monopolisiert werden (vgl. Loewenheim, in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 UrhG, Rn. 51 m. w. N.). Häufig kann der Idee jedoch bereits deswegen kein Schutz zukommen, weil sie schon die Werkvoraussetzungen i.S.d. § 2 UrhG nicht erfüllt. So hat der BGH beispielsweise Pläne zur Verkehrsführung  bei Flughäfen als nicht schutzwürdig erachtet (BGH GRUR 1979, 464 - Flughafenpläne).
Auch wissenschaftliche Lehren und Theorien sind daher in ihrem Kern, in ihrem gedanklichen Inhalt und in ihrer Aussage gemeinfrei. Sie sollen stets Gegenstand der freien geistigen Auseinandersetzung sein können. Die dem wissenschaftlichen Werk zugrundeliegenden oder in ihm entwickelten wissenschaftlichen Entdeckungen, Daten, Lehren und Theorien sind somit urheberrechtlich nicht geschützt (vgl. Loewenheim, in: Schricker/Loewenheim, a.a.O. § 2 UrhG, Rn. 65). Urheberrechtlicher Schutz kann insoweit lediglich dann entstehen, wenn es sich z.B. um eine eigentümliche inhaltliche Verarbeitung, innere Bezüge und Schlußfolgerungen oder eine besondere Systematisierung und Anordnung der Daten und Befunde handelt.
 
2. Anmaßung eigener Urheberschaft
Zweite Voraussetzung für das Vorliegen eines Plagiats ist die Anmaßung der eigenen Urheberschaft. Der Plagiator gibt also ein fremdes Werk als eigene schöpferische Leistung aus (vgl. Loewenheim, in: Schricker/Loewenheim, a.a.O. § 23 UrhG, Rn. 28).

3. Vorsatz
Schließlich muß die Anmaßung eigener Urheberschaft bewußt erfolgen. Eine unbewußte Entlehnung stellt kein Plagiat dar, wohl aber eine Urheberrechtsverletzung (vgl. Loewenheim, in: Schricker/Loewenheim, a.a.O. § 23 UrhG, Rn. 31 und 32). Davon zu unterscheiden ist die Doppelschöpfung, bei der mehrere Urheber unabhängig voneinander übereinstimmende Werke geschaffen haben (vgl. Loewenheim, in: Schricker/Loewenheim, a.a.O. § 23 UrhG, Rn. 33)

 

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:31
Thomas Weiher: „Weltweite Freiheit ohne Grenzen ?“ - Risiken politischer und moralischer Vorgaben für das Internet http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=89233 Stud. jur. Thomas Weiher, Frankfurt (Oder):

„Weltweite Freiheit ohne Grenzen ?“ - Risiken politischer und moralischer Vorgaben für das Internet

Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen der deutschen Medienrechtsordnung untersucht der Autor vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Sperrung und Löschung von Internetangeboten in seiner im Sommersemester 2010 im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit die Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit der diskutierten Internetsperrmaßnahmen.

Er kommt zum Ergebnis, daß ein freies, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenktes, keiner Zensur unterworfenes Internet ein Wesenselement eines modernen freiheitlichen demokratischen Staates ist. Er stellt fest, daß eine Demokratie auf dem freien Austausch von Informationen basiert, eine Diktatur auf deren Unterdrückung. Wenn es das Internet als Medium dem Menschen ermöglicht, sich zu organisieren, sich frei auszutauschen und ungefilterte Nachtrichten zu empfangen, ist jede Diktatur bedroht und jede Demokratie auf einem guten Weg.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:30
Maximilian Kall: Brender et al: Die (Un-)Abhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und Österreich am Beispiel von ZDF und ORF http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=89133 Stud. jur. Maximilian Kall, Frankfurt (Oder):

Brender et al: Die (Un-)Abhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und Österreich am Beispiel von ZDF und ORF

Das ZDF steht nach der sogenannten "Causa Brender", der im November 2009 vom Verwaltungsrat verweigerten Vertragsverlängerung des ZDF-Chefredakteurs, im Zentrum einer medienrechtlichen Debatte. Das Bundesland Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich in Kürze das BVerfG mit einem Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag befassen, um die Verfassungsmäßigkeit der Gremienzusammensetzungen zu prüfen. Der ORF steht vor einer umfassenden Novelle seiner Rechtsgrundlagen, welche die Frage der Unabhängigkeit seiner Aufsicht berührt. Europarechtlich determinierte Anforderungen für Onlineangebote und Spartensender schaffen haben neue Regulierungsinstrumente wie den Drei-Stufen-Test in Deutschland und den Public-Value-Test in Österreich geschaffen.

Der Autor untersucht in seiner im Sommersemester 2010 im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit die rechtliche Absicherung der institutionellen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, darunter insbesondere die Aufsichtsstrukturen des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Österreichischen Rundfunks (ORF) und stellt, basierend auf aktuellen Vorschlägen in der medienrechtlichen Debatte, eigene Ansätze für eine Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:30
Prof. Dr. Christian von Coelln: Verstrickung in ein Unrechtsregime und Ministeramt im demokratischen Rechtsstaat: Ein unvereinbarer Widerspruch? http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=88333 Prof. Dr. Christian von Coelln, Köln

Verstrickung in ein Unrechtsregime und Ministeramt im demokratischen Rechtsstaat: Ein unvereinbarer Widerspruch?

Auf der 14. Arbeitstagung der Arbeitsgruppe "Aufarbeitung und Recht" im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina am 18. März 2010 in Frankfurt (Oder) hielt Herr Professor Dr. Christian von Coelln, Universität zu Köln, aus Anlaß der aktuellen Diskussion über die Stasi-Enthüllungen im brandenburgischen Landtag ein Impulsreferat, das auf vielfachen Wunsch mit Einverständnis des Verfassers nachstehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:30
RA Dr. Christoph Born: UWG versus Medien http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=87733 RA Dr. Christoph Born, Zürich:

UWG versus Medien. Unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

Gemäß der klaren Worten des schweizerischen Bundesgerichts darf die Anwendung des schweizerischen UWG die in der Bundesverfassung der Schweiz verankerte Funktion der Medien nicht behindern. Deshalb sind unlautere Herabsetzungen durch Berichte in den Medien nur mit Zurückhaltung zu bejahen. Neuere Urteile deuten darauf hin, daß das Bundesgericht bestrebt ist, diesen Grundsatz im Einzelfall auch umzusetzen. Unter diesem Aspekt hat das UWG, dem seit der Revision vor rund zwölf Jahren auch Beiträge in Medien unterworfen sind, das Haftungsrisiko für Medienschaffende kaum erhöht. Unverändert hoch ist hingegen das Risiko, das mit der Rechtsfigur des "Durchschnittslesers" zusammenhängt. Wegen des breiten Ermessensspielraums, der den Gerichten bei der Interpretation von Äußerungen in den Medien zusteht, ist dies auch in den UWG-Fällen sehr groß.

In Anbetracht der in diesem Beitrag dargelegten, für die Rechtsanwendung in Deutschland interessanten Aspekte der Entwicklung des Wettbewerbsrechts in der Schweiz macht www.presserecht.de diesen in der Ausgabe 3/2010 der schweizerischen Zeitschrift Medialex erschienenen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Verlags von Medialex dem deutschen medienrechtlich interessierten Publikum zugänglich.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:30
Anton Adrian Zion: Initiativen zu Neuregelung bzw. Erhalt der Pressefusionskontrolle http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80733 Stud. jur. Anton Adrian Zion, Frankfurt (Oder):

Initiativen zu Neuregelung bzw. Erhalt der Pressefusionskontrolle

In Anbetracht der aktuellen Diskussion über die Notwendigkeit einer Lockerung der Pressefusionskontrolle skizziert der Autor in seiner im Sommersemester 2009 im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit die Entstehungsgeschichte und Eckpunkte der heute geltenden Sonderbestimmungen im GWB zur Pressefusionkontrolle und beschreibt den Inhalt und die Zielrichtung verschiedener Versuche zur Neuregelung der Pressefusionkontrolle in den vergangenen Jahren. Er kommt zum Ergebnis, daß eine maßvolle Modernisierung des Pressefusionsrechts unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Medienmarkt sowie des veränderten Mediennutzungsverhaltens in der neuen Legislaturperiode sinnvoll ist.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:29
Annika Haucke: Eckpunkte der deutschen Rundfunkordnung nach dem 6. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80833 Stud. jur. Annika Haucke, Frankfurt (Oder):

Eckpunkte der deutschen Rundfunkordnung nach dem 6. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts

In ihrer im Sommersemester 2008 im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit beschreibt die Autorin die Neujustierung der deutschen Rundfunkordnung durch das Bundesverfassungsgericht in seinem sog. 6. Rundfunkurteil vom 5. Fewbruar 1991 zur Verfassungsmäßigkeit des WDR-Gesetzes und des Landesrundfunkgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie dessen Einfuß auf die nachfolgenden Rundfunkurteile des BVerfG. Sie kommt zum Ergebnis, daß die Eckpunkte der deutschen Rundfunkordnung trotz der drastischen Veränderungen des Medienmarktes im Wesentlichen unverändert geblieben sind.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:29
Lukas Jablonski: "Gerichte und Öffentlichkeit" - Eckpunkte der aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtsberichterstattung http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=70533 Stud. jur. Lukas Jablonski, Frankfurt (Oder):

"Gerichte und Öffentlichkeit" - Eckpunkte der aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtsberichterstattung

Ausgehend von der Feststellung "Die Journalistik ist die treuherzige und unverfängliche Kunst, das Volk von dem zu unterrichten, was in der Welt vorfällt"  des Dichters und ehemaligen Viadrina-Studenten Heinrich von Kleist untersucht der Autor in seiner im Sommersemester 2008 im Seminar "Medienrecht" der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit auf der Basis der aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtsberichterstattung, welche Grenzen die Gerichtsberichtstattung einschränken und inwieweit die Gerichtsberichterstattung Einfluß auf die Gerichtsentscheidung selbst hat.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:28
Felix Schmidt: Wege zur Reduzierung vorherrschender Meinungsmacht http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=59533 Stud. jur. Felix Schmidt, Frankfurt (Oder):

Wege zur Reduzierung vorherrschender Meinungsmacht

In seiner im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) im Sommersemester 2007 entstandenen Seminararbeit untersucht der Autor vor dem Hintergrund crossmedialer Konzentrationstendenzen in Anbetracht der Konvergenz der Medien mögliche Wege zur Reduzierung vorherrschender Meinungsmacht im Rundfunkstaatsvertrag , im Kartellrecht sowie auf der Ebene der Europäischen Union unter Einbeziehung binnenpluralistischer Modelle.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:27
Frederik Bockslaff : Crossmediale Medienkonzentrationskontrolle in Deutschland und der EU http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=60933 Rechtsreferendar Frederik Bockslaff, Berlin:

Die Medienkonzentrationskontrolle in Deutschland und der EU und die Probleme crossmedialer Verflechtung

In seiner im Wintersemester 2006/2007 in einem Aufbauseminar der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer entstandenen Arbeit behandelt der Autor das Verhältnis der Fusionskontrolle nach deutschen und nach europäischem Recht zur Zusammenschlußkontrolle nach dem deutschen Rundfunkstaatsvertrag vor dem Hintergrund der aus crossmedialen Verflechtungen entstehenden Problemen.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:28
RA Prof. Dr. Johannes Weberling: Grenzen der Erteilung von Regierungsaufträgen an Medienunternehmen http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=58633 RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder)

Grenzen der Erteilung von Regierungsaufträgen an Medienunternehmen am Beispiel der Hartz IV- Anzeigenkampagne 2004 der deutschen Bundes- regierung

[Deutschsprachige Version des Beitrags "Adjudicación de publicidad oficial: los límites que deben respetarse" des Verfassers in DIáLOGO POLITICO 3/2007 , S. 119 - 129]


Zusammenfassung
Eine Regierung kann über ihre Öffentlichkeitsarbeit leicht politisch Einfluß nehmen und insbesondere ihr politisch nahestehende Presseorgane durch die Erteilung von Werbeaufträgen bevorzugen. Die verfassungsmäßigen Grundrechte beschränken deshalb die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Am Beispiel der Hartz IV-Anzeigenkampagne der Bundesregierung Schröder im August/September 2004 werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung dargestellt. Die Hartz IV-Anzeigenkampagne 2004 verletzte die Zeitungsunternehmen in den westdeutschen Flächenstaaten in ihren verfassungsmäßigen Rechten. Die Anzeigenkampagne verstieß gegen die Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, da die Bundesregierung die Zeitungsunternehmen benachteiligt hat. Die Anzeigenkampagne verletzte außerdem den Gleichbehandlungsgrundatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG, da die Bundesregierung der Presse in den westdeutschen Flächenstaaten im Vergleich zur Presse in Ostdeutschland und in den Stadtstaaten verfassungsrechtlich ungerechtfertigt keine Anzeigenaufträge erteilt hat.

]]> Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:27 RA Prof. Dr. Johannes Weberling: Auskunftspflichten der Presse gegenüber Behörden bei Chiffreanzeige http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=55733

RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder):

Auskunftspflichten der Presse gegenüber Behörden bei Chiffreanzeigen?

A. Sachverhalt

Zeitungen werden immer wieder von verschiedenen Behörden zur namentlichen Nennung von Inserenten aufgefordert, die entweder eine Chiffreanzeige aufgegeben haben oder in ihrer Anzeige eine bloße Telefonnummer zum Rückruf angegeben haben. Neben strafrechtlichen Gründen wird als Grund für das Auskunftsersuchen zumeist die Verhinderung von Schwarzarbeit genannt.

Nachstehend wird deshalb dargestellt, ob und welchen Behörden unter welchen Voraussetzungen Auskunft über die persönlichen Daten eines nicht namentlich genannten Inserenten erteilt werden muß.

B. Rechtslage

Behörden haben gegenüber der Presse keinen pauschalen Auskunftsanspruch über die Namensnennung eines Inserenten. Unabhängig davon, daß ein solcher Auskunftsanspruch gesetzlich nicht vorgesehen ist, wäre ein solcher Anspruch vor allem mit der in Art. 5 Abs. 1 GG niedergelegten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:27
RA Prof. Dr. Johannes Weberling: Journalisten müssen umdenken! http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=87633 RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin / Frankfurt (Oder):

Journalisten müssen umdenken!

Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling verteidigte im Zuge der Cicero-Affäre den Journalisten Johannes von Dohnanyi. Im Interview auf dem Kongreß "Pressefreiheit und Demokratie" des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) am 13./14. Juni 2007 auf dem Hambacher Schloß fordert er ein Umdenken seitens der Journalisten und warnt vor aktuellen Trends in der Medienrechtsprechung. 

 

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:30
Tina Bettels: Newsdesk und Crossmedia http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=53433 Tina Bettels, Darmstadt:

"Newsdesk" und "Crossmedia".

Eine Analyse innovativ arbeitender Zeitungsredaktionen in Europa am Beispiel der "Main Post" in Deutschland und "Nordjyske Medier" in Dänemark.

"Newsdesk" und "crossmedia" sind seit geraumer Zeit Schlüsselwörter, wenn es in Verlagshäusern um die Einführung eines innovativen Redaktionsmanagements geht. In ihrer 2005 im Studiengang Online-Journalismus an der Fachhochschule Darmstadt entstandenen Diplomarbeit untersucht die Autorin am Beispiel der "Main Post" und der "Nordjyske Medier", ob die neuen Arbeitsorganisationen die journalistische Qualität der Produkte steigern, indem sie Kommunikation und Arbeitsabläufe vereinfachen sowie ressort- und medienübergreifendes Denken und Handeln fördern.

 

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:27
Roman Bober: Pressefreiheit in Orange http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=45633 Stud. jur. Roman Bober, Frankfurt (Oder):

Pressefreiheit in Orange

Der Autor beschreibt in seiner im Sommersemester 2005 im Seminar Medienrecht des Studienschwerpunktes Medienrecht der Europa-Universität Viadrina entstandenen Seminararbeit die Situation der Medien in der Ukraine und Georgien nach den politischen Wechseln in diesen Ländern. Es geht dabei darauf ein, wie die gesetzliche Lage in Bezug auf Meinungs- und Pressefreiheit in beiden Ländern ist. Danach beleuchtet er die tatsächliche Situation der Medien und die Bedeutung die Medien im Allgemeinen für die Veränderungen des politischen Klimas in beiden Staaten. Vorangestellt ist jeweils ein kurzer Abriss über die den Hintergrund bildenden historischen Geschehnisse.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:27
RA Prof. Dr. Johannes Weberling: Der „Zweite Korb“ der Reform des Urheberrechts http://presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=43833 RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder):

Der „Zweite Korb“ der Reform des Urheberrechts – Überflüssige Wohltaten für die Geräteindustrie!

Die Kulturwirtschaft ist ein zentraler Arbeitsmarkt der Zukunft. In einer immer komplexer werdenden Wissensgesellschaft sind vor allem Lösungen und Angebote Kreativer gefragt. Unser Land ist - gerade wegen der zunehmenden Verlagerung von Industriearbeitsplätzen ins Ausland – dringend auf Wissen, Bildung, Kultur und damit auf Urheber angewiesen. Die Leistungen aller in der Kulturwirtschaft tätigen Personen müssen dafür angemessen existenzsichernd vergütet werden. Der zweite Korb der Reform des Urheberrechts gefährdet die existenzsichernde Vergütung. Die geplante ausschließliche Berücksichtigung der Interessen der Geräteindustrie bei der weiteren Reform des Urheberrechts schadet mittel- und langfristig dem Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland.

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Beiträge Thu, 01 Jan 1970 02:33:27