BGH: Identifizierende Bildberichterstattung im Zusammenhang mit Berichterstattung über G 20-Krawalle 2017 in Hamburg zulässig |
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BGH: Identifizierende Bildberichterstattung im Zusammenhang mit Berichterstattung über G 20-Krawalle 2017 in Hamburg zulässigBGH, Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 449/19 Die identifizierende Bildberichtserstattung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ausschreitungen anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel) war zulässig. [Hier geht es zum PDF-Dokument der Entscheidung] Siehe hierzu auch Huff, BGH zur Bildberichterstattung: "Fahndungsaufruf" der Bild-Zeitung nach G20-Gipfel war rechtmäßig, LTO 14.10.2020. |