VGH München, Urteil vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582, Auskunftsanspruch der Presse gegen LfA Bayern (rkr.) |
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber der öffentlichen Hand der Presse bestätigt und weiter präzisiert. Mit Urteil vom 7. August 2006 (Az 7 BV 05.2582) hat der der VGH entschieden, daß Art. 14 des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung keine Rechtsvorschrift ist, die eine Verschwiegenheitspflicht nach Art. 4 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Pressegesetzes begründet. Für Auskunftspflichten der Landesanstalt selbst gegenüber der Presse habe bei Vorliegen einer Grundrechtskollision eine Abwägung im Einzelfall darüber zu befinden, ob ein Auskunftsanspruch der Presse besteht. |