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Nachrichten
Zur Situation der Medien in Bulgarien |
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Zur Situation der Medien in Bulgarien
Die Situation der Medien in Bulgarien mit Blick auf deren zivilgesellschaftlichen Beitrag behandeln Christiana Christova und Dirk Förger in ihrem in den KAS-Auslandsinformationen 3/2008 erschienenen Beitrag. Um die Medienlandschaft Bulgariens steht es nach Ansicht der Autoren nicht zum Besten – trotz zweier Jahrzehnte Distanz zum Fall des Kommunismus und eines von zahlreichen Medien vereinbarten Ethik-Kodex, der von Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, von Zensurfreiheit und redaktioneller Unabhängigkeit spricht. Als Handelsgesellschaften registriert, entziehen sich die Medien in der Regel einer Kontrolle ihrer Finanzierungsquellen. Ausländische Investoren fördern zwar die Modernisierung etwa der Printmedien, behindern aber durch ihre Preisgestaltung die Etablierung einer unabhängigen Presse. Beherrscher des Printmedienmarktes sind die WAZ-Gruppe mit Produkten wie Trud, 24 tschassa und 168 tschassa sowie das auf Wirtschaftsthemen spezialisierte Verlagshaus Economedia. Im Rundfunk- und TV-Bereich, der durch das Hörfunk- und Fernsehgesetz reguliert ist, wacht der Rat für elektronische Medien über die Einhaltung von Bestimmungen etwa zu Werbung, Urheberrecht und Jugendschutz. Doch fördern weder die Politik des Rats selbst noch die Besitzverhältnisse der Einzelmedien deren tatsächliche Freiheit und programmatische Souveränität. Als weitgehend unabhängig gilt allenfalls das Internet. Die Zeiten sind nicht günstig für anspruchsvolle Medien und einen selbstbewussten, investigativen Journalismus in Bulgarien. Zu hoffen bleibt nach Ansicht der Autoren nur, dass die zunehmende Verwurzelung des Landes in Europa auf lange Sicht positiv wirkt. Hier geht es zum vollständigen Beitrag (PDF-Dokument). |
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Lustration in Bulgarien: Die Auseinandersetzung mit den Folgen des kommunistischen Regimes |
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Lustration in Bulgarien: Die Auseinandersetzung mit den Folgen des kommunistischen Regimes
Den Stand der Auseinandersetzung mit den Folgen des kommunistischen Regimes in Bulgarien beschreiben Christiana Christova und Dirk Förger in ihrem in den KAS-Auslandsinformationen 1/2008 erschienenen Beitrag. Einer Aufarbeitung seiner kommunistischen Vergangenheit, so die Autoren, hat sich Bulgarien bislang nicht gestellt. Halbherzige Versuche einer „Lustration“ hat es zwar gegeben, doch verwehrte der stete Wechsel von demokratischen und sozialistischen Regierungen in Sofia dieser den Erfolg. Als sich 1990 die Bulgarische Kommunistische Partei (BKP) in Bulgarische Sozialistische Partei (BSP) umbenannte und effektvoll den Kommunismus verdammte, sicherte sie sich den Wahlsieg. Die dann von ihr eingesetzte Kommission zur Erforschung der Kontakte der Abgeordneten zum Staatssicherheitsdienst weckte jedoch kaum Hoffnungen. 1991, nach dem Sieg der Demokraten, kam es zum Prozess gegen Ex-Partei- und Staatschef Zhivkov und zu weiteren Initiativen der Aufarbeitung, etwa dem Gesetz zur Veröffentlichung von Methoden und Mitteln der Sicherheitsdienste. Doch die 1994 gewählte sozialistische Führung verwehrte die Öffnung der Archive. Neue Chancen gab es unter der 1997 ins Amt gekommenen Regierung Kostov, aber die früheren Kommunisten blockierten erneut. Und auch spätere Versuche einer umfassenden Lustration blieben weitgehend fruchtlos, so das jüngste und bislang ambitionierteste Gesetzesprojekt zur Öffnung der Archive der Staatssicherheit von 2006. Im Rahmen der Transformation der BKP zur BSP sind die Köpfe die gleichen geblieben. Wie die Autoren schreiben, darf es nicht wundern, dass eine Aufarbeitung dessen, was war, in Bulgarien noch aussteht.
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Medienkonzentration und ihre Auswirkungen in Lateinamerika |
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Die verkaufte Vielfalt Unter dem Titel "Die verkaufte Vielfalt" behandelt der Länderbericht des Medienprogramms Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung von Dr. Karla Sponar im März 2008 die Medienkonzentration und ihre Auswirkungen in Lateinamerika. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß in Lateinamerika insgesamt wenig unternommen werde, um den Handlungsrahmen für die Medien so zu gestalten, daß sie ihre öffentliche Aufgabe inklusive der Kontrollfunktion in der Gesellschaft ausüben könnten. Hinzu komme, daß das Medienrecht an den meisten Universitäten ein Fremdwort geblieben ist. Medienrechtliche Urteile, die Kompetenz ausstrahlen, seien relativ selten oder würden nicht bekannt. Genau hier müsse aber eine nachhaltige Politik ansetzen, die Fachleute heranbilde und dafür sorge, daß das Wissen darüber, wo und wie die Gesellschaft sich künftig informieren wird, veröffentlicht wird - möglichst bevor Medienzaren die Kanäle verengten und alle Informationen nur noch aus wenigen Händen allein nach Maßgabe der Interessen von Medieneignern geformt würden
Hier gehts zum vollständigen Beitrag. |
OER-Sonderdruck "Das Pressegesetz der Republik Polen (Deutsch/Polnisch)" erschienen |
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Johannes Weberling / Katrin Raabe / Jacek Wojtas (Hrsg.): Das Pressegesetz der Republik Polen (Deutsch / Polnisch), Osteuropa-Recht Beilage zu Heft (Dezember) 6/2007, ISBN 978-3-8305-1492-3, 39 S., EUR 8,90 Das Verhältnis zwischen polnischen Medien und polnischer Regierung war in der Vergangenheit nicht zuletzt mehrfach auf der Tagesordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nach dem Regierungswechsel in Polen 2005 eskalierte die Situation. Nach Einschätzung sachkundiger Beobachter versuchte die neue Regierung unter Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski in bisher nicht dagewesenem Umfang, die Kontrolle über die Medien zu erringen (vgl. dazu u.a. Jacek Wojtas: Die Eckpunkte und die Entwicklung des polnischen Presserechts, in: Osteuropa-Recht Heft (Juni) 3/2007, S. 183 – 195). Um offensichtlich gesetzlich zulässige Vorgehensweisen der polnischen Regierung besser beurteilen zu können, entschloß sich der Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), die der Arbeit der polnischen Medien zugrundeliegenden Vorschriften in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen. Die Übersetzung des polnischen Pressegesetzes erbrachte jedenfalls für die deutschen Angehörigen des Projektteams die unerwartete Erkenntnis, daß das teilweise noch aus den Zeiten vor der politischen Wende in Polen stammende Pressegesetz es im Gegensatz zu beispielsweise den deutschen Landespressegesetzen jeder polnischen Regierung erleichtert, die Arbeit der Medien administrativ zu behindern und dadurch rein faktisch zu beeinflussen. Um das Verhältnis zwischen polnischer Regierung und polnischen Medien und manche Vorgehensweisen polnischer Medien besser verständlich zu machen, ist das polnische Pressegesetz und seine deutsche Übersetzung jetzt mit Unterstützung der FAZIT-STIFTUNG als Sonderdruck zum Heft 6 / 2007 der Zeitschrift Osteuropa-Recht einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Diskussionen über Reformvorschläge haben damit eine stabilere Grundlage. Durch den erleichterten Vergleich des polnischen Pressegesetzes mit Pressegesetzen anderer Länder kann zudem möglichen Fehlentwicklungen in diesen Ländern besser begegnet werden. [Siehe hierzu auch Medieninformation Nr. 34 vom 27. März 2008 der Europa-Universität Viadrina] |
Festschrift "Im Zweifel für die Pressefreiheit" erschienen |
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Im Zweifel für die Pressefreiheit Festschrift zur 100. Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare am 29. Juni 2007 auf dem Hambacher Schloß Herausgegeben von RA Prof. Dr. Johannes Weberling, RA Georg Wallraf, RA'in Andrea Deters Nomos Baden-Baden 2008, 321 S., geb., 72,-- €, ISBN 978-3-8329-3090-5 Die Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare hat entsprechend ihrem Gründungsgedanken, als Forum der Diskussion und zur Entwicklung fundierter praktischer Lösungsansätze für das juristische Tagesgeschäft in den Verlagen zu dienen, ihre 100. Arbeitstagung zum Anlaß für die Herausgabe "Im Zweifel für die Pressefreiheit" genommen, Im Anschluß an an die sechs Vorträge der Jubiläumstagung zum Stand der Pressefreiheit in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Europa folgen Beiträge zu aktuellen juristischen Problemen der Verlagswelt, die auch in neueren presserechtlichen Veröffentlichungen bisher nicht oder nur kursorisch behandelt worden sind. Die Festschrift soll einen Beitrag dazu leisten, daß die aus dem Schutzbereich des Grundrechts der Pressefreiheit folgenden Besonderheiten im juristischen Tagesgeschäft wieder mehr Beachtung finden. Hier finden Sie einen Flyer zum Herunterladen mit dem Cover und dem Inhaltsverzeichnis der Festschrift sowie einem Fax-Bestellschein. Siehe auch www.nomos-shop.de.
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