EGMR: Berichterstattung über das Privatleben Prominenter zulässig, sofern im allgemeinen Interesse und unter angemessener Achtung der Privatsphäre Drucken

EGMR, Urteile vom 7. Februar 2012 - Beschwerde-Nrn. 39954/08, 40660/08 und 60641/08 (rechtskräftig): Im Verfahren Axel Springer AG gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 39954/08) stellte der Gerichtshof mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Art. 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Im Verfahren Von Hannover gegen Deutschland (Nr. 2) (Beschwerde-Nrn. 40660/08 und 60641/08) stellte der Gerichtshof einstimmig keine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der EMRK fest.

Hier geht es zum PDF der Pressemitteilung Nr. 45 vom 7. Februar 2012 .