BGH: Kein Recht auf Vergessen für politische Aktivisten - Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre Drucken

BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011 -VI ZR 261/10: Kein Recht auf Vergessen für politische Aktivisten. Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre.

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