BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 2013 - Auskunftsanspruch gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Drucken

BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 2013 - 7 B 30.12: Der Auskunftsanspruch eines Journalisten gegen eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (hier Westdeutscher Rundfunk) besteht nicht aufgrund § 4 LPGPresseG Nordrhein-Westfalen, sondern aufgrund § 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 55 a WDR-Gesetz.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Entscheidung.