BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2014 - Anspruch der Presse auf namentliche Kenntnis der an Gerichtsverfahren mitwirkenden Personen Drucken

BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 6 C 35.13: Einem Auskunftsersuchen der Presse, das auf Mitteilung der Namen von Personen gerichtet ist, die in einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben, ist regelmäßig stattzugeben. Es ist nicht Sache staatlicher Stellen, sondern Sache der Presse selbst, darüber zu bestimmen, welche Informationen unter welchen Aspekten vonnöten sind, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer möglichen Berichterstattung über Gerichtsverfahren im Recherchewege aufzubereiten. Der Staat hat nicht in eine journalistische Relevanzprüfung einzutreten.

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