BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2018: Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung Drucken

BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15: Wird auf dem Titelblatt einer Zeitung eine inhaltlich offene Frage aufgeworfen, so kann nicht allein aufgrund des Eindrucks, dass für die Frage irgendein Anlass bestehen müsse, von einer gegendarstellungsfähigen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden. Fragen, die auf die Ermittlung von Wahrheit oder Unwahrheit gerichtet und offen für verschiedene Antworten sind, können keinen Gegendarstellungsanspruch auslösen.

Hier geht es zur Pressemitteilung des BVerfG vom 14. März 2018 zur vorstehenden Entscheidung.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Entscheidung.