BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 2018: Reichweite der Kunstfreiheit in Bezug auf das Recht am eigenen Bild Drucken

BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 BvR 2112/15: Die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG umfasst nicht nur das Anfertigen einer Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Entscheidung.