EuGH, Urteil vom 7. August 2018: Im Internet frei zugängliches Foto nur mit erneuter Einwilligung des Fotografen auf anderer Website veröffentllichbar Drucken

EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-161/17:Ein im Internet frei zugängliches Foto darf ohne eine erneute Erlaubnis des Fotografen nicht auf einer anderen Website veröffentlicht werden. Davon ist die Setzung eines Hyperlink zu unterscheiden, der zu einer anderen Website führt.

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