BVerfG, Beschluss vom 20. November 2018: Rechtsbegriffe nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig Drucken

BVerfG, Beschluss vom 20. November 2018 - 1 BvR 2716/17: Für einen Gegendarstellungsanspruch muss der Aussagegehalt der zu beanstandenden Äußerung eindeutig bestimmbar sein. Enthält die zu beanstandende Äußerung einen Rechtsbegriff, darf das Fachgericht nicht das eigene Fachwissen zugrunde legen. Es hat vielmehr auf das Verständnis des durchschnittlichen Zeitungslesers abzustellen. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat deshalb der Verfassungsbeschwerde eines Verlags stattgegeben, die sich gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung wendete.

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung Nr. 88/2018 des BVerfG vom 19. Dezember 2018.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Beschlusses vom 20. November 2018 - 1 BvR 2716/17.