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NJ-Beilage 1/2021 § 1a Abs. 2 VwRehaG nF "Maßnahme mit dem Ziel der Zersetzung" erschienen

In das am 29. November 2019 in Kraft getretene 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (6. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) wurde im Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag in § 1 a Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) ein Abs. 2 eingefügt, der Betroffenen rechtsstaatswidriger Maßnahmen, die mit dem Ziel der Zersetzung erfolgten, einen eigenständigen Anspruch auf eine einmalige Zahlung in Höhe von € 1.500,-- eröffnet. Die Ergänzung von § 1 a VwRehaG stellt den vorläufigen Schlusspunkt einer seit rund 20 Jahren anhaltenden Diskussion über die bisher nicht erfolgte moralische und materielle Rehabilitierung der Gruppe der Zersetzungsopfer dar.

Wie die neue Bestimmung in § 1 a Abs. 2 VwRehaG konkret entsprechend der Intention des Gesetzgebers anzuwenden ist, war nach dem Inkrafttreten des 6. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz unklar. Die Mitarbeiter des Teilprojekts „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“ im vom BMBF geförderten Forschungsverbund „Landschaften der Verfolgung“ trafen sich deshalb am 21. September 2020 in Frankfurt (Oder) per Videokonferenz zum 33. (Hybrid)-Workshop der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), um auf der Basis der Beiträge der Teilnehmer und eine daran anschließende Diskussion eine praktisch anwendbare Definition der Zersetzungsmaßnahme zu finden, die eine der Intention des Gesetzgebers entsprechende Anwendung von § 1 a Abs. 2 VwRehaG ermöglicht.

Um den Adressaten der Norm eine fundierte Grundlage für die Anwendung der Norm zur Verfügung zu stellen, hat die Zeitschrift Neue Justiz (NJ) die beim 33. Workshop der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ gehaltenen Vorträge und die daran anschließende Diskussion nebst den dabei vorliegenden Unterlagen sowie die daraus entwickelte Kommentierung des § 1 a VwRehaG in der von Prof. Dr. Johannes Weberling, Dr. Christian Booß, Myra Frölich und Natalie Kowalczyk herausgegebenen NJ-Beilage 1/2021 dokumentiert, die der NJ 2/2021 und der LKV 2/2021 beiliegt.

Siehe hierzu auch: Später Weg zu Gerechtigkeit - Arbeitsgruppe "Aufarbeitung und Recht" hilft Opfern von Zersetzungsmaßnahmen in der DDR, Viadrina-Logbuch vom 24. Februar 2021.