BGH: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungs- und Medienfreiheit bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruch Drucken

BGH, Urteil vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20:

a) Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch.


b) Zur Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten Anspruch auf Unterlassung einer angekündigten, aber nicht näher konkretisierten Berichterstattung (hier: Berichterstattung über wis-senschaftliches Plagiat).

(Amtliche Leitsätze)

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