Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ – Aktuelles Drucken

Aktuelle Aktivitäten der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht:

Forschungsverbund "Landschaften der Verfolgung"

Teilprojekt „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“

Zielsetzung des Teilprojekts

Die politische Verfolgung in SBZ und DDR konnte nach dem Sturz der SED-Diktatur nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die Bundesrepublik stand jedoch in der Verantwortung, erlittene Nachteile auszugleichen und die Opfer zu entschädigen. In der Folge des Einigungsvertrages hat der Bundestag dazu eine eigene Gesetzgebung aus drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen erlassen, die sich von den Entschädigungsregelungen für NS-Opfer in verschiedener Hinsicht unterscheiden.
Das Teilprojekt "Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland" untersucht die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer politischer Verfolgung in SBZ und DDR. Dabei interessiert nicht nur, auf welchen gesetzlichen Grundlagen diese entschädigt wurden und welche finanziellen Mittel hierfür bereitgestellt wurden. Relevant ist vor allem, wie diese Gesetzesnormen in der Praxis umgesetzt wurden, wo es Probleme und Defizite gab sowie ob und inwieweit die Wiedergutmachung zu einer Befriedigung innerhalb der Gruppe der politisch Verfolgten beigetragen hat. Für die Gegenwart relevant ist schließlich auch, welche Auswirkungen der Umgang mit dem SED-Unrecht auf das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung und der Verfolgten insbesondere in den ostdeutschen Ländern hat.

Vier Teilbereiche:

  1. Ausgleich / Entschädigung politischer Benachteiligung (darunter u.a. Jugendwerkhöfe, Zwangsadoption, berufliche Benachteiligung, Doping);
  2. Ausgleich / Entschädigung strafrechtlicher Verfolgung (einschließlich Verurteilungen durch Sowjetische Militärtribunale);
  3. Ausgleich / Entschädigung von Vermögensverlusten;
  4. Ausgleich / Entschädigung der Folgen von Bodenreform und Kollektivierung.

Arbeitsplan:

Ermittlung der rechtlichen Grundlagen für politische Verfolgung und Benachteiligung sowie der rechtlichen Antworten des Bundesgesetzgebers dazu (darunter Bezeichnung der Definitionen und daraus folgender Defizite);

Ermittlung und Bewertung des Umgangs der öffentlichen Hand mit politisch Verfolgten bzw. Benachteiligten des SED-Regimes;

Empirische Ermittlung der Folgen der (unzureichenden) Rehabilitierung / Entschädigung auf das Rechtsbewusstsein der Menschen in den neuen Ländern.

Projektteam

Projektleiter: RA Prof. Dr. Johannes Weberling

Projektkoordinator: Dr. Christian Booß (Empirische Fragen)

Projektmitarbeiter:
Myra Frölich (Teilbereich 1)
Natalie Kowalczyk (Teilbereich 2)
Moritz Breckwoldt (Teilbereich 3)
Gunnar Hamann (Teilbereich 4)

Veröffentlichungen:

Dr. Thomas Petersen: Rechtsbewusstsein in den neuen Bundesländern und die Aufarbeitung der SED-Diktatur, NJ 2019, 244 - 247

Myra Frölich: Unrecht verjährt nicht, NJ 2019, 512 - 516

 

 

Abgeschlossene Projekte:

"Zwangsarbeit in der DDR - Ein offenes Thema gesamtdeutscher Aufarbeitung"

Die Veröffentlichung der Arbeiten von Sachse und Wunschik zum System der Zwangsarbeit in der DDR und die daran anschließenden Diskussionen in der ersten Häflte des Jahres 2014 haben deutlich gemacht, daß die Folgen der Zwangsarbeit politischer Häftlinge in der DDR unverändert ein offenes Thema gesamtdeutscher Aufarbeitung sind, das einer zeitnahen angemessenen Lösung bedarf.

Um die Diskussion voran zu bringen und konkrete Vorschläge für eine angemessene Lösung zu entwickeln, veranstaltete die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht an der Europa-Universität Viadrina in Zusammenarbeit mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) und mit Unterstützung der Märkischen Oderzeitung am 25. September 2014 ein öffentliches Symposium zum Thema "Zwangsarbeit in der DDR - Ein offenes Thema gesamtdeutscher Aufarbeitung" an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Die weiteren Einzelheiten zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm und dem Presseecho.

Siehe auch den Hinweis auf die im Nomos-Verlag  erschienenen Vorträge des Symposiums.

 

Probleme gesamtdeutscher Aufarbeitung am Beispiel der Aufarbeitung von Doping in Westdeutschland

Über die unveränderte Notwendigkeit der Aufarbeitung der dunklen Seiten des SED-Regimes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gerade für unsere heutige Gesellschaft besteht jedenfalls offiziell Einigkeit in den gesellschaftlich relevanten Kreisen unseres Landes. Diese Einigkeit wird allerdings brüchig, wenn man auf Tätigkeiten und/oder Einfluߟnahmen des MfS in Westdeutschland zu sprechen kommt. Ähnlichen Abwehrmechanismen wie bei Ewiggestrigen in Ostdeutschland begegnet man, wenn Schattenseiten westdeutscher Entwicklungen zur Sprache kommen. Aufarbeitung kann aber nur dann glaubwürdig sein und gesellschaftlich allgemein akzeptiert werden, wenn sie ohne Ost/West-Brille erfolgt.

Die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht veranstaltete deshalb mit Unterstützung der Märkischen Oderzeitung am Donnerstag, dem 8. November 2012, von 13.00 bis 17.00 Uhr im Senatssaal der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein wissenschaftliches Symposium zum Thema "Probleme gesamtdeutscher Aufarbeitung am Beispiel der Aufarbeitung von Doping in Westdeutschland".

Auf der Tagung wurden der Öffentlichkeit erstmals zahlreiche Merkwürdigkeiten in diesem Zusammenhang vorgestellt und daraus folgende Fragen an die Verantwortlichen gestellt, wie ernst sie es mit der glaubwürdigen Aufarbeitung von Doping im westdeutschen Sport und daraus für den gesamtdeutschen Sport heute zu ziehenden Schlüssen halten. Aus der Tagung heraus wurden Folgeprojekte entwickelt, die aktuell bearbeitet werden und über deren Ergebnisse zu gegebener Zeit an dieser Stelle berichtet wird.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm und dem Presseecho.

 

Gutachten "Arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Beendigung von Dienstverhältnissen zwischen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) und ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)"

Im Auftrag des neuen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), Herrn Roland Jahn, erstellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling von der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein Gutachten "Arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Beendigung von Dienstverhältnissen zwischen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) und ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)", das am 5. Juli 2011 vom BStU veröffentlicht wurde.

Hier geht es zum PDF-Dokument des Gutachtens.

 

"Umgang öffentlicher Stellen, gesellschaftlicher Organisationen und politisch Verantwortlicher mit ehemals politisch Verfolgten und Benachteiligten" in Brandenburg

Für die Enquete-Kommission 5/1 "„Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ des Landtags Brandenburg erstellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling von der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina ein Gutachten zum "Umgang öffentlicher Stellen, gesellschaftlicher Organisationen und politisch Verantwortlicher mit ehemals politisch Verfolgten und Benachteiligten" in Brandenburg, das in der öffentlichen Sitzung der Enquete-Kommission am 18. März 2011 vorgestellt und diskutiert wurde.

Siehe hierzu auch Der Tagesspiegel vom 18. März 2011, Potsdamer Neueste Nachrichten vom 18. März 2011 und Märkische Oderzeitung vom 19. März 2010.

 

Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht - Namensnennung von Tätern zwischen Aufarbeitungsinteresse und Persönlichkeitsrecht

Seriöse Publikationen und in der Aufarbeitung des SED-Unrechts engagierte Personen und Initiativen werden zunehmend unter Bezug auf ein angebliches "Recht auf Vergessen", die Lebach I-Entscheidung des BVerfG oder allgemein auf ein angebliches "Recht, anonym zu bleiben", dazu verurteilt, die Namensnennung von Stasi-Tätern oder sonstigen Verantwortlichen für das SED-Unrecht zu unterlassen.

Diese, dem erklärten Willen des Gesetzgebers zur Aufarbeitung der SED-Vergangenheit entgegenstehende Entwicklung läßt sich nur durch eine intensive fachlich-fundierte öffentliche Diskussion und Publikation des Themas verändern.

Um diese notwendige Diskussion zu unterstützen, veranstaltete die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht der Europa-Universität Viadrina am 17. März 2009 von 12.45 Uhr bis 16.45 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin ein öffentliches Symposium an der Freien Universität Berlin zum Thema "Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht".

Auf dem Symposium wurde ausgehend vom politischen Willen des Gesetzgebers die historisch, politikwissenschaftliche und juristische Notwendigkeit der Benennung von Täter-Namen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts unter angemessener Berücksichtung des Persönlichkeitsrechts vorgestellt und diskutiert.

 

Programm:

 

Beginn:

12.45 Uhr

Ende:

16.45 Uhr

Ort:

Seminarzentrum der FU Berlin, Silberlaube (Erdgeschoß), Otto-von-Simson-Straße 26, 14195 Berlin-Dahlem

 

12.45 Uhr bis 13.00 Uhr

Begrüßung und Einführung in das Thema

Prof. Dr. Dr. h.c. sc. Christine Keitel-Kreidt, Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin

RA Prof. Dr. Johannes Weberling, AG Aufarbeitung und Recht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

13.00 Uhr bis   13.45 Uhr

Vorfahrt für die Aufarbeitung – Motive des Deutschen Bundestags für die 7. Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 2006

Vortrag und Diskussion

Ref.: RA Hans-Joachim Otto MdB, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Frankfurt am Main

13.45 Uhr bis 14.30 Uhr

Recht auf Vergessen, medialer Pranger, Gefährdung der Resozialisierung? – Wege und Irrwege der Rechtsprechung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts

Vortrag und Diskussion

Ref.: RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder)

14.45 Uhr bis 15.30 Uhr

Täter haben ein Gesicht – Die Notwendigkeit zur Benennung von Täter-Namen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts

Statements

  • Historische Aspekte
    Ref.: Prof. Dr. Wolfram Pyta, Universität Stuttgart/Forschungsstelle Ludwigsburg, Stuttgart
  • Politikwissenschaftliche Aspekte
    Ref.: Dr. Jochen Staadt, Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin, Berlin
  • Rechtspolitische Aspekte                                                                                                                              Ref.: OStA Dr. Hans-Jürgen Grasemann, ehem. Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter, Braunschweig
  • Publizistische Aspekte                                                                                                                                  Ref.: Reinhard Borgmann, Leiter des ARD-Politikmagazins Kontraste, Berlin
  • Datenschutzrechtliche Aspekte                                                                                                                     Ref.: Dr. Frank Jendro, stellvertretender Landesbeauftragter für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Kleinmachnow

15.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Plenums

Leitung: RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder)

16.30 Uhr bis 16.45 Uhr

Zusammenfassung, Ausblick auf die weitere Arbeit der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“

Ref.: RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder

 

Siehe auch den Hinweis auf die zwischenzeitlich im Nomos-Verlag  erschienenen Vorträge des Symposiums sowie die dazu im Deutschland Archiv 1/2010 erschienene Rezension.

 

Zur weiteren rechtlichen Entwicklung siehe auch den Bericht von Matthias Schlegel im Tagesspiegel vom  9. Juni 2010 sowie die Mitteilung über das Urteil des OLG München vom 14. Dezember 2010 zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Namensnennung von Inoffiziellen Mitarbeitern des Statssicherheitsdienstes.

 

 

Tagung "Impulse für Europa. Osteuropäische Juden in Geschichte und Gegenwart"

am 22./23. September 2008 im Centrum Judaicum in Berlin

Die Geschichte und Kultur der europäischen Juden ist Teil der europäischen Geschichte. Dies gilt auch für die spezifischen Erfahrungen von Juden aus Osteuropa. Die von ihnen ausgehenden Impulse für die Entwicklung und Identität Europas werden jedoch bislang kaum von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen. Gründe dafür sind vor allem die weitgehende Ermordung der jüdischen Bevölkerung unter nationalsozialistischer Herrschaft, der staatliche Antisemitismus in Osteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg sowie die Vernachlässigung osteuropäisch-jüdischer Themen in wissenschaftlichen Disziplinen wie der Osteuropäischen Geschichte und den Jüdischen Studien. Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde und die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ veranstalteten daher in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht des Studien- und Forschungsschwerpunktes Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am 22. und 23. September 2008 im Centrum Judaicum, Oranienburger Str. 28-30, 10117 Berlin, eine Tagung zum Thema „Impulse für Europa. Osteuropäische Juden in Geschichte und Gegenwart“.

Ziel der Tagung war zum einen die Darstellung jüdischer Lebenswelten in Ostmittel- und Osteuropa vor der Shoa. Zum anderen beleuchtete die Tagung die Renaissance jüdischen Lebens in Osteuropa. Dabei ging sie der Frage nach, ob und wie heute das jüdische Erbe als Teil der nationalen und europäischen Geschichte gesehen wird.

Die Konferenz wurde am 22. September um 19.00 Uhr mit einem Konzert des Musikwissenschaftlers und Pianisten PD Dr. Jascha Nemtsov eröffnet, der neben seiner musikalischen Darbietung über die Rezeption jüdischer musikalischer Traditionen im Werk europäischer Komponisten sprach.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Tagungsprogramm.

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