Studien- und Prüfungsordnung Schwerpunktbereich 7 Medienrecht Drucken

Die aktuell geltende Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) finden Sie hier als herunterladbares PDF-Dokument.

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Beschluß des Fakultätsrats der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am 21. Juni 2006 zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina



In § 37 wird in Absatz 3 nach Nr. 7 angefügt:

„8. Medienrecht (Schwerpunktbereich 8)“.

Nach § 52 d wird eingefügt:

„§ 52 e. Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 8 (Medienrecht)

(1) Die Studierenden des Schwerpunktbereichs Medienrecht müssen ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer Einrichtung gemäß der Zertifikatsordnung Medienrecht nachweisen, das auf Antrag im Umfang von 4 Semesterwochenstunden auf die Wahlpflichtleistungen angerechnet wird.
(2) Vor dem 1. Oktober 2006 besuchte Lehrveranstaltungen oder Praktika werden bei Gleichwertigkeit vom Prüfungsausschuß auf Antrag anerkannt.“

Anlage

Der Schwerpunktbereich Medienrecht umfaßt die folgenden Lehrveranstaltungen:

Pflichtteil:

Veranstaltung SWS
Einführung in das Medienrecht 2
Aktuelle Fragen des Medienrechts 2
Recht der elektronischen Medien 2
Bildrecht 1
Medienarbeitsrecht 1
Europäisches Medienrecht 1
Prozessuale Besonderheiten des Medienrechts 1
Gesamt 10

Wahlpflichtteil:

Veranstaltung SWS
Medienkartellrecht 2
Film-, Kino- und Musikrecht 1
Urheber-, Marken- und Titelrecht 4
Öffentliches Medienrecht (Vertiefung) 2
Vertriebsrecht 2
Gestaltung und Verhandlung von Medienverträgen 2
Medienwirkung 2
Praktikum [s. § 52 e Abs. 1] [4]
Datenschutzrecht [ergänzt seit WS 2013/2014] 2
Gesamt 15

 

Begründung


Seit seiner Einführung erfreut sich der Studienschwerpunkt Medienrecht einer stetig steigenden Nachfrage. Seitens der Studierenden wird es aber als Nachteil empfunden, daß sich das medienrechtliche Angebot der Juristischen Fakultät auf die Veranstaltungen des Studienschwerpunkts beschränkt und keine darüber hinausgehende Möglichkeit einer Spezialisierung besteht. Zudem hat sich erwiesen, daß seitens der Praxis, d.h. der entsprechend ausgewiesenen Rechtsanwaltskanzleien sowie der privaten und öffentlichrechtlichen Medienunternehmen ein erhebliches Interesse an gut ausgebildeten Juristinnen
und Juristen besteht.

Bislang war die Juristische Fakultät aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, dem Ansinnen der Studierenden zu entsprechen und ein umfassendes Lehrangebot im Medienrecht zu machen, das die Einrichtung eines eigenen Schwerpunktbereichs rechtfertigt. Mittlerweile steht aber nicht allein der Kollege Weberling zur Verfügung, sondern auch mehrere Anwälte und Justiziare, die angesichts ihres praktischen, aber auch wissenschaftlichen Hintergrundes in der Lage sind, äußerst attraktive Lehrveranstaltungen anzubieten, die in ihrer Summe die Einrichtung des Schwerpunktbereichs ermöglichen. Die Einsetzung dieser „Praktiker“ als Lehrbeauftragte erfolgt auf der Geschäftsgrundlage, daß das Lehrangebot im Rahmen des Schwerpunktbereichs zumindest für die kommenden drei Jahre sichergestellt sein muß.

Erläuterungen zu den Veranstaltungen im Pflichtteil:
Im Hinblick auf die Veranstaltungen im Pflichtteil ist zu bemerken, daß der einzurichtende Schwerpunktbereich auf den durch den Studienschwerpunkt Medienrecht geschaffenen Strukturen aufbauen kann. Dies gilt nicht allein hinsichtlich der Einführungsveranstaltung, sondern auch des Praktikums bei einer medienrechtlich ausgerichteten Kanzlei oder in der Rechtsabteilung eines Medienunternehmens, das sich als besonders wertvoll für die Ausbildung erwiesen hat. Gleichwohl kann es damit nicht sein Bewenden haben. Vielmehr müssen von dem Lehrangebot im Pflichtteil auch Einführungsveranstaltungen in den oben aufgeführten Bereichen umfaßt sein.

Einführung in das Medienrecht

Die Veranstaltung soll als Einführungsveranstaltung einen Überblick über alle Facetten des Medienrechts geben und einen gleichen Wissensstand der Teilnehmer des Schwerpunktbereich insbesondere für die Wahlpflichtveranstaltungen sicherstellen.

Aktuelle Fragen des Medienrechts

Ergänzend zur Einführungsveranstaltung sollen die Teilnehmer mit derzeit aktuellen Themen und Problemen des Medienrechts vertraut gemacht werden. Die Veranstaltung soll insbesondere die Gebiete abdecken, die nicht in den ausgewählten Wahlpflichtveranstaltungen angesprochen werden.

Recht der elektronischen Medien

Unter elektronischen Medien werden heute vor allem noch Rundfunk und Fernsehen verstanden. Die rasante Entwicklung der „neuen“ Medien wird diese Sichtweise schon in den nächsten Jahren massiv verändern. Ausgehend von der Begründung und der Entwicklung des klassischen dualen Rundfunksystems wird deshalb die Entstehung, Entwicklung und Einordnung des Rechts der „neuen“ Medien dargestellt werden.

Bildrecht

Die Vermittlung von Inhalten erfolgt zu einem wesentlichen Teil über Bilder. Das Recht am eigenen Bild, aber auch die rechtliche Einordnung bzw. Grundlage der Tätigkeit von Bildjournalisten gehört daher zum medienrechtlichen „Grundwortschatz“.

Medienarbeitsrecht

Die besondere Stellung der Presse- und Rundfunkfreiheit in der deutschen Verfassung spiegelt sich in arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen sowohl im Individual-, als auch im Kollektivarbeitsrecht wieder. In dieser Veranstaltung werden diese Sonderbestimmungen, ihre rechtliche Einordnung sowie aktuelle Entwicklungen behandelt.
 
Europäisches Medienrecht

Medienpolitik findet unverändert in erster Linie auf nationaler Ebene statt. Trotzdem wächst der Einfluß der Europäischen Institutionen im Medienbereich. Die Auseinandersetzungen in der Europäischen Union über die Regulierung im Bereich der elektronischen Medien, um Werbeverbote und den Jugendschutz sind Beispiele dafür. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in manchen Ländern Europas der einzige Garant für die Einhaltung medienrechtlicher Grundstandards. Die Kenntnis der europäischen und völkerrechtlichen Facetten des Medienrechts ist deshalb notwendig.

Prozessuale Besonderheiten des Medienrechts

Prozessuale Auseinandersetzungen im Medienrecht werden insbesondere vom Einsatz der einstweiligen Verfügung geprägt. Die Kenntnis der Besonderheiten dieses Verfahrenstyps und daraus folgender prozeßtaktischer Vorgehensweisen sind für einen Medienjuristen unerläßlich.

Erläuterungen zu den Veranstaltungen im Wahlpflichtteil :
Man mag darüber streiten, ob die Bezeichnung als „Wahlpflichtteil“ geglückt ist. Er findet
hier gleichwohl Verwendung, damit ein hinreichender Gleichklang mit den anderen
Schwerpunktbereichen besteht.

Medienkartellrecht

Die Bedeutung des Medienkartellrechts kommt bereits in der aktuellen Berichterstattung zum Ausdruck: Die Struktur der deutschen wie auch der europäischen Medienlandschaft erlaubt wenige Veränderungen, ohne daß medienkartellrechtliche Fragen im Mittelpunkt stehen. Die Bestimmung und Abgrenzung relevanter Märkte stellt besondere Ansprüche an das Verständnis der Eigenarten der Medienindustrie. Mit Blick auf übergeordnete verfassungsrechtliche Grundsätze ist das Kartellrecht in der Medienindustrie von noch größerer Bedeutung als in den meisten anderen Industrien.

Urheber-, Marken- und Titelrecht

In materiellrechtlicher Hinsicht ist das tiefe Verständnis des Urheberrechts in der Medienbranche von besonderer Beduetung. Zentrales Wirtschaftsgut der Medienindustrie sind Inhalte. Diese sind regelmäßig verkörpert.

Film-, Kino- und Musikrecht

Wenig beachtete, gleichwohl wichtige „Sondergebiete“ des Medienrechts sollen in dieser Veranstaltung überblickartig vorgestellt werden.

Öffentliches Medienrecht (Vertiefung)

Für das Verständnis der Möglichkeiten und Beschränkungen unternehmerischer Tätigkeiten in der Medienindustrie spielt das öffentliche Medienrecht eine wichtige Rolle: Die Staatsverträge, Bundes- und Landesrecht betreffend den Rundfunk (Finanzierung, Überwachung, Zuteilungen, etc.) und den Bereich der Multimedia (Informations- und Kommunikationsdienstegesetz, Teledienstegesetz, etc.) bestimmen den Rahmen unternehmerischen Handelns.

Vertriebsrecht

Der rechtliche Rahmen für den Absatz von Medienerzeugnissen aller Art muß den Vorgaben der Grundrechte der Presse- und Rundfunkfreiheit entsprechen. In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Sektors für alle Medienunternehmen ist es erforderlich, sich mit den rechtlichen Grundlagen des Medienvertriebs vertraut zu machen.

Gestaltung und Verhandlung von Medienverträgen

Der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen in der Medienindustrie kommt eine zentrale Bedeutung zu: Die Disposition über immaterielle Wirtschaftsgüter und die typischen kooperativen Strukturen der Projekte stellen besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Typisch ist hier das Ineinandergreifen von lizenzrechtlichen Fragen, werkvertraglichen Elementen und schließlich die Besonderheiten des GBR-Rechts. Daneben spielen AGB-rechtliche Fragen, das Arbeitsrecht, allgemeines Schuldrecht und das Insolvenzrecht eine große Rolle. Diese Rechtsbereiche sollen nicht voneinander getrennt unterrichtet, sondern als ineinander greifende Elemente eines Vertragssystems begriffen
werden, so daß zugleich auch der Umgang mit diesen Elementen im medienrechtlichen Kontext geübt werden kann.

Medienwirkung

Um medienrechtliche Sachverhalte fachgerecht und mit der notwendigen kritischen Distanz beurteilen zu können, ist es notwendig, die Wirkung der verschiedenen Medien auf den Menschen zu kennen. Dazu gehört nicht zuletzt das Wissen über die Möglichkeiten und Auswirkungen von Medienmanipulationen.

Praktikum

Die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs Medienrecht müssen ein mindestens sechswöchiges zusätzliches Praktikum in einer Einrichtung gemäß der Zertifikatsordnung Medienrecht nachweisen. Dieses wird, soweit es den Voraussetzungen der Zertifikatsordnung Medienrecht erfüllt sind, im Umfang von 4 SWS auf den Wahlpflichtteil angerechnet. Zur Gewährleistung der Qualität der während des Praktikums erbrachten Leistungen kann die Anrechnung indes nur auf Antrag erfolgen.