Studienschwerpunkt Medienrecht Drucken
Der Studienschwerpunkt Medienrecht ist ein Zusatzangebot im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Ausbildung, das mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen wird. Zweck des Studienschwerpunktes ist es, die Studierenden bereits während ihrer Ausbildung mit Problemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu machen und sie dadurch auf eine mögliche spätere praktische Tätigkeit in diesem Bereich vorzubereiten. Das zweisemestrige Zusatzangebot setzt sich aus einer medienrechtlichen Vorlesung, einem medienrechtlichen Seminar mit Abschlussarbeit sowie einem Praktikum bei einem Medienunternehmen, einer Presseabteilung eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Einrichtung oder einer einschlägig spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen. Der Studienschwerpunkt „Medienrecht" wird durch die finanzielle Unterstützung der in Frankfurt (Oder) erscheinenden Tageszeitung „Märkische Oderzeitung “ ermöglicht.

Die Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt hält Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling aus Berlin, derzeit auch Justitiar der „Märkischen Oderzeitung“. Weberling sammelte in den 90er Jahren umfangreiche berufliche Erfahrungen in verschiedenen Verlagen und erhielt bereits mehrfach Lehraufträge in der Journalistenausbildung. Seit 1995 ist er außerdem stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare. Weberling: „Einer der bedeutendsten Wachstumsbereiche der Zukunft ist die Medienbranche. Gegenstand des Studienschwerpunktes Medienrecht an der Viadrina wird daher eine Einführung in das gesamte Medienrecht sein. Behandelt werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen alle klassischen medienrechtlichen Vorschriften und Verfahrenstypen, das Recht am eigenen Bild sowie die spezifischen Vorschriften des Urheber-, des Anzeigen-, des Vertriebs- und des Arbeitsrechts jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der neuen Medien auf diese Rechtsgebiete.“