Schwerpunkbereich Medienrecht |
Seit seiner Einführung erfreut sich der Studienschwerpunkt Medienrecht einer stetig steigenden Nachfrage. Seitens der Studierenden wurde es als Nachteil empfunden, daß sich das medienrechtliche Angebot der Juristischen Fakultät auf die Veranstaltungen des Studienschwerpunkts beschränkte und keine darüber hinausgehende Möglichkeit einer Spezialisierung bestand. Seitens der Praxis, d.h. der entsprechend ausgewiesenen Rechtsanwaltskanzleien sowie der privaten und öffentlichrechtlichen Medienunternehmen besteht zudem ein erhebliches Interesse an gut ausgebildeten Juristen. Zu Beginn des Wintersemesters 2006/2007 wurde deshalb von der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina ein neuer Schwerpunktbereich 8 (seit dem Wintersemester 2008/2009: Schwerpunktbereich 7) Medienrecht eingerichtet und die Studien- und Prüfungsordnung entsprechend ergänzt. Der Schwerpunktbereich Medienrecht besteht aus einem Pflicht- und einem Wahlpflichtteil. Die Veranstaltungen bauen auf den durch den Studienschwerpunkt Medienrecht geschaffenen Strukturen auf. Dies gilt nicht allein hinsichtlich der Einführungsveranstaltung, sondern auch für das Praktikum bei einer medienrechtlich ausgerichteten Kanzlei oder in der Rechtsabteilung eines Medienunternehmens, das sich als besonders wertvoll für die Ausbildung erwiesen hat. Veranstaltungen des Pflichtteils: Einführung in das Medienrecht Die Veranstaltung soll als Einführungsveranstaltung einen Überblick über alle Facetten des Medienrechts geben und einen gleichen Wissensstand der Teilnehmer des Schwerpunktbereich insbesondere für die Wahlpflichtveranstaltungen sicherstellen. Aktuelle Fragen des Medienrechts Ergänzend zur Einführungsveranstaltung sollen die Teilnehmer mit derzeit aktuellen Themen und Problemen des Medienrechts vertraut gemacht werden. Die Veranstaltung soll insbesondere die Gebiete abdecken, die nicht in den ausgewählten Wahlpflichtveranstaltungen angesprochen werden. Recht der elektronischen Medien Unter elektronischen Medien werden heute vor allem noch Rundfunk und Fernsehen verstanden. Die rasante Entwicklung der „neuen“ Medien wird diese Sichtweise schon in den nächsten Jahren massiv verändern. Ausgehend von der Begründung und der Entwicklung des klassischen dualen Rundfunksystems wird deshalb die Entstehung, Entwicklung und Einordnung des Rechts der „neuen“ Medien dargestellt werden. Bildrecht Die Vermittlung von Inhalten erfolgt zu einem wesentlichen Teil über Bilder. Das Recht am eigenen Bild, aber auch die rechtliche Einordnung bzw. Grundlage der Tätigkeit von Bildjournalisten gehört daher zum medienrechtlichen „Grundwortschatz“. Medienarbeitsrecht Die besondere Stellung der Presse- und Rundfunkfreiheit in der deutschen Verfassung spiegelt sich in arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen sowohl im Individual-, als auch im Kollektivarbeitsrecht wieder. In dieser Veranstaltung werden diese Sonderbestimmungen, ihre rechtliche Einordnung sowie aktuelle Entwicklungen behandelt. Europäisches Medienrecht Medienpolitik findet unverändert in erster Linie auf nationaler Ebene statt. Trotzdem wächst der Einfluß der Europäischen Institutionen im Medienbereich. Die Auseinandersetzungen in der Europäischen Union über die Regulierung im Bereich der elektronischen Medien, um Werbeverbote und den Jugendschutz sind Beispiele dafür. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in manchen Ländern Europas der einzige Garant für die Einhaltung medienrechtlicher Grundstandards. Die Kenntnis der europäischen und völkerrechtlichen Facetten des Medienrechts ist deshalb notwendig. Prozessuale Besonderheiten des Medienrechts Prozessuale Auseinandersetzungen im Medienrecht werden insbesondere vom Einsatz der einstweiligen Verfügung geprägt. Die Kenntnis der Besonderheiten dieses Verfahrenstyps und daraus folgender prozeßtaktischer Vorgehensweisen sind für einen Medienjuristen unerläßlich. Veranstaltungen des Wahlpflichtteils: Medienkartellrecht Die Bedeutung des Medienkartellrechts kommt bereits in der aktuellen Berichterstattung zum Ausdruck: Die Struktur der deutschen wie auch der europäischen Medienlandschaft erlaubt wenige Veränderungen, ohne daß medienkartellrechtliche Fragen im Mittelpunkt stehen. Die Bestimmung und Abgrenzung relevanter Märkte stellt besondere Ansprüche an das Verständnis der Eigenarten der Medienindustrie. Mit Blick auf übergeordnete verfassungsrechtliche Grundsätze ist das Kartellrecht in der Medienindustrie von noch größerer Bedeutung als in den meisten anderen Industrien. Urheber-, Marken- und Titelrecht In materiellrechtlicher Hinsicht ist das tiefe Verständnis des Urheberrechts in der Medienbranche von besonderer Beduetung. Zentrales Wirtschaftsgut der Medienindustrie sind Inhalte. Diese sind regelmäßig verkörpert. Film-, Kino- und Musikrecht Wenig beachtete, gleichwohl wichtige „Sondergebiete“ des Medienrechts sollen in dieser Veranstaltung überblickartig vorgestellt werden. Öffentliches Medienrecht (Vertiefung) Für das Verständnis der Möglichkeiten und Beschränkungen unternehmerischer Tätigkeiten in der Medienindustrie spielt das öffentliche Medienrecht eine wichtige Rolle: Die Staatsverträge, Bundes- und Landesrecht betreffend den Rundfunk (Finanzierung, Überwachung, Zuteilungen, etc.) und den Bereich der Multimedia (Informations- und Kommunikationsdienstegesetz, Teledienstegesetz, etc.) bestimmen den Rahmen unternehmerischen Handelns. Vertriebsrecht Der rechtliche Rahmen für den Absatz von Medienerzeugnissen aller Art muß den Vorgaben der Grundrechte der Presse- und Rundfunkfreiheit entsprechen. In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Sektors für alle Medienunternehmen ist es erforderlich, sich mit den rechtlichen Grundlagen des Medienvertriebs vertraut zu machen. Gestaltung und Verhandlung von Medienverträgen Der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen in der Medienindustrie kommt eine zentrale Bedeutung zu: Die Disposition über immaterielle Wirtschaftsgüter und die typischen kooperativen Strukturen der Projekte stellen besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Typisch ist hier das Ineinandergreifen von lizenzrechtlichen Fragen, werkvertraglichen Elementen und schließlich die Besonderheiten des GBR-Rechts. Daneben spielen AGB-rechtliche Fragen, das Arbeitsrecht, allgemeines Schuldrecht und das Insolvenzrecht eine große Rolle. Diese Rechtsbereiche sollen nicht voneinander getrennt unterrichtet, sondern als ineinander greifende Elemente eines Vertragssystems begriffen werden, so daß zugleich auch der Umgang mit diesen Elementen im medienrechtlichen Kontext geübt werden kann. Medienwirkung Um medienrechtliche Sachverhalte fachgerecht und mit der notwendigen kritischen Distanz beurteilen zu können, ist es notwendig, die Wirkung der verschiedenen Medien auf den Menschen zu kennen. Dazu gehört nicht zuletzt das Wissen über die Möglichkeiten und Auswirkungen von Medienmanipulationen. Praktikum Die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs Medienrecht müssen ein mindestens sechswöchiges zusätzliches Praktikum in einer Einrichtung gemäß der Zertifikatsordnung Medienrecht nachweisen. Dieses wird, soweit es den Voraussetzungen der Zertifikatsordnung Medienrecht erfüllt sind, im Umfang von 4 SWS auf den Wahlpflichtteil angerechnet. Zur Gewährleistung der Qualität der während des Praktikums erbrachten Leistungen kann die Anrechnung indes nur auf Antrag erfolgen. Datenschutzrecht Aufgrund des Spannungsfelds zwischen dem Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit auf der einen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der anderen Seite sind für die sachgerechte Beurteilung medienrechtlicher Sachverhalte Kenntnisse des Datenschutzrechts erforderlich.
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