Medienrechtliches Symposium März 2009 - Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht Drucken

Verantwortliche beim Namen nennen -

Täter haben ein Gesicht - Namensnennung von Tätern zwischen Aufarbeitungsinteresse und Persönlichkeitsrecht

Seriöse Publikationen und in der Aufarbeitung des SED-Unrechts engagierte Personen und Initiativen werden zunehmend unter Bezug auf ein angebliches "Recht auf Vergessen", die Lebach I-Entscheidung des BVerfG oder allgemein auf ein angebliches "Recht, anonym zu bleiben", dazu verurteilt, die Namensnennung von Stasi-Tätern oder sonstigen Verantwortlichen für das SED-Unrecht zu unterlassen.

Diese, dem erklärten Willen des Gesetzgebers zur Aufarbeitung der SED-Vergangenheit entgegenstehende Entwicklung läßt sich nur durch eine intensive fachlich-fundierte öffentliche Diskussion und Publikation des Themas verändern.

Um diese notwendige Diskussion zu unterstützen, veranstaltete die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht der Europa-Universität Viadrina am 17. März 2009 von 12.45 Uhr bis 16.45 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin ein öffentliches Symposium an der Freien Universität Berlin zum Thema "Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht".

Auf dem Symposium wurde ausgehend vom politischen Willen des Gesetzgebers die historisch, politikwissenschaftliche und juristische Notwendigkeit der Benennung von Täter-Namen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts unter angemessener Berücksichtung des Persönlichkeitsrechts vorgestellt und diskutiert.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm und dem Presseecho.

 

Siehe auch den Hinweis auf die zwischenzeitlich im Nomos-Verlag  erschienenen Vorträge des Symposiums sowie die dazu im Deutschland Archiv 1/2010 erschienene Rezension.

 

Zur weiteren rechtlichen Entwicklung siehe auch den Bericht von Matthias Schlegel im Tagesspiegel vom  9. Juni 2010 sowie die Mitteilung über das rechtskräftige Urteil des OLG München vom 14. Dezember 2010 zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Namensnennung von Inoffiziellen Mitarbeitern des Statssicherheitsdienstes.