EGMR: Informationsrecht bei verfassungsgerichtlichem Verfahren Drucken

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte mit Urteil Nr. 37374/05 vom 14. April 2009 fest, daß die Verweigerung der Einsicht in die Verfahrensakten  eines laufenden Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle vor dem ungarischen Verfassungsgericht das Recht auf Informationsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK verletzt.

Hier geht es zum PDF-Dokument mit der Zusammenfassung der Entscheidung in Osteuropa Recht 2/2009, Seite 226 - 227 (mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Osteuropa Recht)