BGH: Bereithaltung nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge im Online-Archiv zum Abruf trotz Namensnennung des Verurteilten zulässig Drucken

BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08: Bereithaltung nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge im Online-Archiv zum Abruf trotz Namensnennung des Verurteilten zulässig (rechtskräftig).

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