RA Dr. Christoph Born: UWG versus Medien Drucken

RA Dr. Christoph Born, Zürich:

UWG versus Medien. Unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

Gemäß der klaren Worten des schweizerischen Bundesgerichts darf die Anwendung des schweizerischen UWG die in der Bundesverfassung der Schweiz verankerte Funktion der Medien nicht behindern. Deshalb sind unlautere Herabsetzungen durch Berichte in den Medien nur mit Zurückhaltung zu bejahen. Neuere Urteile deuten darauf hin, daß das Bundesgericht bestrebt ist, diesen Grundsatz im Einzelfall auch umzusetzen. Unter diesem Aspekt hat das UWG, dem seit der Revision vor rund zwölf Jahren auch Beiträge in Medien unterworfen sind, das Haftungsrisiko für Medienschaffende kaum erhöht. Unverändert hoch ist hingegen das Risiko, das mit der Rechtsfigur des "Durchschnittslesers" zusammenhängt. Wegen des breiten Ermessensspielraums, der den Gerichten bei der Interpretation von Äußerungen in den Medien zusteht, ist dies auch in den UWG-Fällen sehr groß.

In Anbetracht der in diesem Beitrag dargelegten, für die Rechtsanwendung in Deutschland interessanten Aspekte der Entwicklung des Wettbewerbsrechts in der Schweiz macht www.presserecht.de diesen in der Ausgabe 3/2010 der schweizerischen Zeitschrift Medialex erschienenen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Verlags von Medialex dem deutschen medienrechtlich interessierten Publikum zugänglich.

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